Die Firma Body of Dreams tritt als Vermittler zwischen dem Patienten und den gewünschten Ärzten auf und haftet nicht für medizinische Leistungen. Der Vertrag über die medizinische Leistung kommt ausschließlich zwischen den Patienten und den jeweiligen Ärzten zustande.
Mit Absenden des Onlineauftrages, nach der Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), gibt der Patient ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vermittlungsvertrages ab, der mit der Bestätigung durch die Firma Body of Dreams zustande kommt.
Der/Die Patient/in sichert mit Absendung des verbindlichen Angebotes zum Abschluss eines Vermittlungsauftrags (§II) seine/ihre Volljährigkeit und OP-Tauglichkeit zu (Patienten mit HIV, MS, Hepatitis, chronisch entzündliche Autoimmunerkrankungen, Virusinfektionen) können leider nicht behandelt werden und müssen, je nach Erkrankung eine Op-Tauglichgkeit vor Absendung des Onlineauftrages abklären.) Sollte der Patient vermuten, dass eine OP aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, sollte der Patient eine OP-Tauglichkeitsuntersuchung bei seinem Hausarzt durchführen lassen, bevor er das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Vermittlungsauftrages abgibt.
Für das Beratungsgespräch und die OP werden durch Body of Dreams mit dem Arzt und dem Patienten die Termine abgestimmt und vereinbart. Eine schriftliche Bestätigung (per Email oder per Post) der Termine, inkl. Kostenaufstellung, Reiseinformationen und die Reservierung für Hotel oder Pension, soweit beauftragt, wird dem Patienten nach Erhalt des Online Auftrages binnen 14 Tage zugesandt.
Innerhalb von 7 Tagen, nach Erhalt der Terminbestätigung, hat der Patient die in der Terminbestätigung angegebene Anzahlung in Höhe von 300 € (Lokalanästhesie) bzw. 500 € (Vollnarkose) der OP-Kosten, auf das in der Terminbestätigung angegebene Konto mit Angabe des Patientennamens zu überweisen.
Sollte die Anzahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Terminbestätigung eingegangen sein, kann der festgelegte Termin ohne weitere Ankündigung storniert und anderweitig vergeben werden. Die Kosten für die Stornierung des Termins durch die jeweilige Klinik betragen in diesem Fall bis 21 Tage vor dem vereinbarten OP Termin 200,00 €, innerhalb 21 Tage vor dem vereinbarten OP Termin 400,00 €.
Alle weiteren OP-Kosten, Kosten für Krankenhausaufenthalt, Kompressionsbekleidung, Stütz-BH oder Laboruntersuchung (Blutbild, EKG usw.) bezahlt der Patient vor Ort entweder bar oder per Kreditkarte direkt an den Arzt in der Klinik.
Bei Nichteinhaltung vereinbarter und bestätigter Termine werden folgende Stornierungsgebühren erhoben:
- Storno bis 21 Tage vor vereinbartem OP-Termin 200,00 €
- Storno innerhalb 21 Tage vor vereinbartem OP-Termin 400,00 €
- Storno eines bereits verschobenen OP-Termins volle Anzahlung.
- Storno am Vortag oder am OP-Datum volle Anzahlung.
Eine etwaige Stornierung hat schriftlich (auch per E-Mail möglich) zu erfolgen.
Bei einer Stornierung oder einem unentschuldigten Fernbleiben werden bereits vereinnahmte Zahlung oder offene Rückzahlungsansprüche mit den jeweiligen Gebühren verrechnet. Verbleibendes Guthaben wird zurückerstattet, Differenzbeträge nachgefordert.
Terminverschiebung:
Der Patient hat die Möglichkeit bis zu 14 Tagen vor dem eigentlich OP-Termin einen bereits vereinbarten Termin gegen eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 € zu verschieben. Das neue OP-Datum kann auch zu einem späteren Zeitpunkt abgestimmt werden, jedoch muss der neue OP-Termin spätestens innerhalb von 6 Monaten nach dem Zeitpunkt der Verschiebung abgestimmt werden. Wird durch den Patienten bis zur aufgeführten Frist kein Ersatztermin abgestimmt bzw. lässt der Patient die abgestimmte Frist fruchtlos verstreichen, wird die volle Anzahlung automatisch als Stornogebühr berechnet.
Das Abstimmen individuell abgestimmter Fristen ist möglich. Sollte der Patient eine gesondert und im Einzelfall individuell schriftlich abgestimmte verlängerte Frist verstreichen lassen, wird ebenfalls die volle Anzahlung als Stornogebühr verrechnet.
Sollte die Anzahlung vom Patienten noch nicht geleistet worden sein, ist diese sofort nach Erhalt der Bestätigung der Terminverschiebung fällig. In diesem Fall ist die Bearbeitungsgebühr für die Terminverschiebung gesondert zu zahlen.
Erkrankungen:
Zeitlich, nach Auftragserteilung und Terminbestätigung, auftretende Krankheiten des Patienten berühren die Stornobedingungen nicht. Der Patient ist hier durch die Möglichkeit der Verschiebung des Termins ausreichend geschützt.
Erneute Terminverschiebungen:
Wird ein bereits geänderter OP-Termin zu einem späteren Zeitpunkt erneut verschoben bzw. storniert, wird die volle Anzahlung laut Terminbestätigung als Stornogebühr berechnet. Sollte die Anzahlung noch nicht geleistet sein, sind die Stornogebühren gesondert zu zahlen. Dem Patienten steht der Nachweis frei, dass kein Schaden oder der entstandene Schaden niedriger als die Entschädigungspauschale ist.
Die jeweiligen Stornogebühren sind, soweit eine sofortige Verrechnung mit bereits geleisteten Zahlungen nicht erfolgt oder nicht möglich ist, ab Rechnungsdatum mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen zur Zahlung fällig.
Der Patient kommt automatisch mit Ablauf der Fälligkeit in Verzug, ohne, dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.
Corona-Sonderregelung: kurzfristige Terminverschiebung aufgrund von Corona:
- 1. Der Patient hat die Möglichkeit den 1. vereinbarten OP-Termin innerhalb von 4 Wochen zum vereinbarten OP-Datum gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 € zu verschieben, sofern die Einreise aufgrund einer gesetzlichen Corona-Sanktion (Einreiseverbot etc) oder einer auferlegten Quarantäne durch eine Corona Erkrankung zum Zeitpunkt der Op-Durchführung voraussichtlich nicht möglich ist. Das neue OP-Datum kann auch zu einem späteren Zeitpunkt abgestimmt werden, jedoch muss der neue OP-Termin spätestens innerhalb von 6 Monaten nach dem Zeitpunkt der Verschiebung abgestimmt werden. Wird durch den Patienten bis zur aufgeführten Frist kein Ersatztermin abgestimmt bzw. lässt der Patient die abgestimmte Frist fruchtlos verstreichen, wird die volle Anzahlung automatisch als Stornogebühr berechnet.
- 2. Jede weitere Terminverschiebung wird automatisch als volles Storno berechnet.
Gesonderte Ausnahmeregelungen neben den o.a. Regelungen für Terminstornierungen aufgrund von möglichen bzw. zukünftigen Corona-Bestimmungen/Einschränkungen etc. sind ausgeschlossen, sofern die Terminabstimmung nach dem 01.04.2020 stattgefunden hat, da ab diesem Zeitpunkt das allgemeine Risiko für Corona bedingte Einschränkungen hinlänglich und allgemein bereits weitläufig bekannt war.
Sollte sich der Patient nach verbindlicher Auftragserteilung und Terminbestätigung, erst nach dem Beratungsgespräch mit dem gewünschten Arzt gegen eine Operation entscheiden, werden aufgrund der Reiseaufwendungen aus Kulanz keine Stornogebühren fällig. Die bereits geleistete Anzahlung wird nach Zahlung der entsprechenden Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,- € vollständig zurückerstatten. Das ärztliche Beratungsgespräch wird in diesem Fall mit und durch den jeweiligen Arzt in der Klinik gesondert abgerechnet.
Wichtig: Dies ist eine Kulanzregelung der Kliniken aufgrund der entstandenen Anreiseaufwendungen der Patienten und greift ausschließlich nach Entscheidungsfindung vor Ort in der jeweiligen Klinik nach dem Gespräch mit dem Arzt/Ärztin. Im Vorfeld bekannte Stornogründe oder breits verschobene OP-Termine, berühren diese Regelung nicht.
Bei einer Stornierung für bereits durch die Firma Body of Dreams reservierte Hotelunterkünfte wird pauschal eine Bearbeitungsgebühr iHv. 50,00 € berechnet. Ein Fahrservice kann nur im Stadtzentrum von Prag und bei Hotelreservierungen über die Firma Body of Dreams inbegriffen angeboten werden. Sollte eine Unterkunft durch den Patienten selbst gebucht werden, wird der Fahrservice, sofern gewünscht, mit 25 € berechnet. Liegt die Unterkunft außerhalb des Stadtzentrums von Prag, kann der Fahrservice nicht garantiert werden.
Eine Stornierung für reservierte Hotel oder Klinikunterkünfte ist kostenlos möglich, sofern diese durch die Firma Body of Dreams gebucht wurden und aufgrund von Krankheit des Patienten oder höherer Gewalt begründet ist.
Wenn ein OP-Termin aufgrund grober Fahrlässigkeit, unentschuldigtem Fernbleiben, Unpünktlichkeit, oder aufgrund unwahrer Angaben (z.B. Verschweigen von Krankheiten bei Auftragserteilung oder Nichteinreichung des medizinischen Fragebogens) seitens des Patienten nicht durchgeführt werden kann, wird die komplette Anzahlung als Stornogebühr berechnet. Sollte die Anzahlung zur Zeit der Feststellung der Nichtdurchführung des Termins noch nicht geleistet worden sein und daher eine Verrechnung mit den jeweiligen Gebühren nicht möglich, ist die Stornogebühr gesondert zu zahlen.
Sollten aus medizinischen Gründen der Eingriff vor Ort in der Klinik nicht möglich sein, werden aufgrund der Reiseaufwendungen keine Stornogebühren fällig. Die bereits geleistete Anzahlung wird nach Zahlung der entsprechenden Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,- € vollständig zurückerstatten. Das ärztliche Beratungsgespräch wird in diesem Fall mit und durch den jeweiligen Arzt in der Klinik gesondert abgerechnet. Das Beratungsgespräch mit und durch den jeweiligen Arzt wird in der Klinik gesondert abgerechnet.
Falls aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder sonstigen Gründen der Arzt oder die Klinik einen bereits reservierten OP-Termin storniert oder verschiebt, kann kein Anspruch gegenüber der Firma Body of Dreams geltend gemacht werden. Die Firma Body of Dreams wird schnellstmöglich einen Ersatztermin mit dem Arzt bzw. der Klinik abstimmen und bekannt geben.
Sämtliche von der Firma Body of Dreams zur Verfügung gestellten Informationen erfolgen auf bisherigen Erfahrungen von Body of Dreams mit den kooperierenden Ärzten und sind lediglich allgemeine Informationen, die niemals ein individuelles Beratungs- und Aufklärungsgespräch mit dem Arzt ersetzen können.
Eine Haftung für medizinische Leistungen, Reise sowie Unterkunft in Klinik oder Hotel seitens der Firma Body of Dreams ist ausgeschlossen, da diese Verträge ausschließlich zwischen dem Patienten und den vermittelten Veranstaltern und/oder Ärzten zustande kommen und die Firma Body of Dreams als Vermittlungsunternehmen keine medizinischen Unterlagen auswertet, prüft oder beurteilt. Body of Dreams dient während des Abstimmungsprozesses im Vorfeld sowie nach der Durchführung des operativen Eingriffs lediglich als reiner Vermittler, auch von medizinischen Informationen und/oder Dokumenten, zwischen den Patienten und Kliniken bzw. Ärzten.
Die Firma Body of Dreams haftet nur für die Leistungen aus dem Vermittlungsvertrag wegen grober Fahrlässigkeit und / oder Vorsatz.
Die Unwirksamkeit einer der vorliegenden genannten Klauseln berührt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung das UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, das Amtsgericht Deggendorf.
Body of Dreams
(Leue Marco & Leue Andrea GbR)
Aletsbergerstraße 61a
94469 Deggendorf
Tel: 0049 / (0)991/998 948 70
Fax: 0049 / (0)89/9040615 4151
E-Mail: info(at)bodyofdreams.de
Plattform der EU zur Online-Streitbeilegung http://ec.europa.eu/consumers/odr